Sichern Sie sich Steuervorteile durch Vorauszahlung von Werbungskosten vor Jahresende

Aufwendungen, die direkt mit Ihrer nichtselbständigen Tätigkeit zusammenhängen, sollten vor dem 31.12.2023 beglichen werden, um sie für das Steuerjahr 2023 geltend machen zu können.

Diese Ausgaben umfassen häufig:

Kosten für berufsbezogene Aus- und Fortbildungen sowie Umschulungen.

Um als Werbungskosten berücksichtigt zu werden, müssen:

  • entsprechende Belege vorliegen (Rechnungen, Quittungen, Fahrtenbuch)
  • insgesamt 132 € (Werbungskostenpauschale) überschreiten

Des Weiteren können:

  • bis zu 300 € für die Anschaffung ergonomischer Möbel für das Home-Office (z. B. Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) als zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Für Home-Office-Tage können auch ohne Nachweis der Kosten pauschal EUR 3,00 pro Tag (für maximal 100 Tage) als Werbungskosten abgesetzt werden.

Dein Fidas Team

Bei Fragen oder Anregungen sende bitte ein Email an tipps@fidas.at.

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